Archiv für Februar 2009

Elterngeld kann Steuerlast erhöhen

Mittwoch, 18. Februar 2009

„Progressionsvorbehalt? Was soll das denn sein?“ Verständnislos starrte mich Sandra beim letzten Stillcafé an, nachdem ich sie gefragt hatte, ob sie daran denn gedacht hätten. Die Situation: Sandra hat eine kleine Tochter, ist verheiratet und in der Elternzeit. Ihr Mann hat Steuerklasse drei und ist angestellt.

Nun kann es passieren, dass das Elterngeld dafür sorgt, dass die Familie mehr Steuern bezahlen muss, als über die Lohnsteuerkarte abgeführt wird. Klingt komisch, ist aber so – um einmal die Sendung mit der Maus zu zitieren. Für das erhaltene Elterngeld muss man zwar keine Steuern zahlen, es erhöht allerdings das Familieneinkommen, daher kann die Familie in einen höheren Steuersatz rutschen und das Einkommen des Mannes wird höher besteuert. Das bedeutet: Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Die Folge kann eine saftige Steuernachzahlung sein.

Tatsächlich wird in den Formularen zum Elterngeld-Antrag auch auf den Progressionsvorbehalt hingewiesen – allerdings eher verschämt im „Kleingedruckten“, ohne die nötige Aufklärung.

Sandra jedenfalls wird das Familieneinkommen noch einmal gründlich unter die Lupe nehmen, um etwas Geld für die Steuer beiseite zu legen, falls es notwendig werden sollte.

 

Foto: pixelio.de/Gerd Altmann