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Urlaub und Elternzeit

Dienstag, 19. Februar 2008

Dass Urlaub „verfallen“ kann, habe ich lange Zeit für eine Mär gehalten. Urlaub mit Haltbarkeitsdatum? Aufmerksames Studium einschlägiger Literatur belehrte mich jedoch eines Besseren.

Nun gibt es ein Urteil, nach dem auch Urlaubsanspruch nach der Elternzeit verfällt, wenn er nicht im Jahr der Beendigung der Elternzeit genommen wird. Und zwar auch dann, wenn sich an die erste Elternzeit gleich eine zweite anschließt.

Die Klägerin verlor mit dem Urteil den Anspruch auf 22 Urlaubstage, nicht eben wenig, möchte ich meinen. Da scheint es mir doch sehr ratsam, den Urlaub vor der Elternzeit zu verbrauchen – man weiß ja nie …